Der Unterschied zwischen biologisch abbaubar und kompostierbar.

Wenn man sich mit dem Thema Nachhaltigkeit bei Verpackungen beschäftigt, stößt man oft auf die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“. Worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen?

 

Biologisch abbaubar

Ein Material ist biologisch abbaubar, wenn Mikroorganismen und Enzyme es durch biologische Aktivität in seine elementaren Bestandteile wie Kohlenstoff, Sauerstoff, Wasserstoff und weitere Mineralien auflösen können. Der für diesen Vorgang notwendige Zeitraum spielt dabei keine Rolle. Hierbei bestimmt nur die chemische Struktur eines Stoffs die biologische Abbaubarkeit. Somit können auch Kunststoffe aus fossilen Rohstoffen biologisch abbaubar sein und andersherum können auch Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe nicht natürlich abbaubar sein.

Laut Angabe des Deutschen Umweltbundesamtes dürfen biologisch abbaubare Kunststoffe nicht über die Bio-Abfallsammlung entsorgt werden, solange diese hierfür nicht speziell zertifiziert sind.

Ist die Abbaubarkeit durch Organismen nicht gegeben, zerfällt ein Produkt in immer kleinere Teile, die in der Umwelt großen Schaden anrichten können. Polypropylen oder Polyethylen beispielsweise sind Kunststoffe, die nach Angaben des Deutschen Bundestages nicht zu den biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören.

 

Kompostierbar

Bei der Kompostierung werden organische Abfälle unter Einfluss von Sauerstoff und Bodenlebewesen zu Kohlendioxid und wasserlöslichen Mineralstoffen abgebaut. Hierbei wird zwischen der Eigenkompostierung (Gartenkompost) und der technischen Kompostierung über Kompostieranlagen (Biotonne) unterschieden.

Bei der Eigenkompostierung sollten grundsätzlich nur Grasschnitt, Laub, Küchenabfälle, Baum- und Heckenschnitt, sowie in kleineren Mengen auch Kleintierstreu, Holzasche, Papier und Pappe verwendet werden („Kompostfibel“ – Umweltbundesamt).

In Kompostieranlagen herrschen in Bezug auf Feuchtigkeit und Temperatur andere Bedingungen als bei der Eigenkompostierung. Maßgeblich für die Entsorgung in über die Biotonne ist die Norm EN 13432 (Keimling-Zeichen). Diese besagt, dass die entsorgten Produkte innerhalb von maximal 90 Tagen in einer industriellen Kompostierungsanlage zu mindestens 90% zersetzbar sein müssen keine umweltschädliche Reststoffe hinterlassen dürfen. Unsere kompostierbaren Haftetiketten besitzen diese Zertifizierung.