Regeln & Gesetze · 21. November 2025 · aktualisiert 22. Oktober 2026
Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Verpackungshersteller wissen sollten

Aktualisiert im Oktober 2026: Die Anwendung der EUDR wurde mit Verordnung (EU) 2025/2650 verschoben. Sie gilt jetzt für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand, denn die EU-Kommission arbeitet weiter an Vereinfachungen.
Das Hauptziel der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist es, sicherzustellen, dass nur noch Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die ohne Entwaldung oder Waldschädigung erzeugt wurden. Damit soll der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung, zum Klimawandel und zum Verlust an biologischer Vielfalt deutlich verringert werden.
Was die EUDR für Verpackungen bedeutet
Die EUDR kann Verpackungen aus Holz, Papier oder Karton betreffen. Unternehmen müssen nachweisen, dass die eingesetzten Rohstoffe nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden, und entsprechende Sorgfaltspflichten erfüllen.
Betriebe müssen Herkunft und Lieferkette der Rohstoffe dokumentieren, zum Beispiel mit Geodaten und Lieferantenangaben, und sicherstellen, dass keine unzulässigen Materialien in Umlauf kommen. Die Anforderungen gelten für Hersteller, Händler und Importeure.
Wie wir damit umgehen
Wir verfolgen die Entwicklung der EUDR und prüfen mit unseren Lieferanten, welche Nachweise für unsere Etikettenmaterialien nötig sind. Bei Fragen zu Ihren Etiketten sprechen Sie uns gern an.

