Das Hauptziel der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist es, sicherzustellen, dass nur noch Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die ohne Entwaldung oder Waldschädigung erzeugt wurden. Damit soll der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung, zum Klimawandel und zum Verlust an biologischer Vielfalt deutlich reduziert werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat direkte Auswirkungen auf die Verpackungsindustrie, da sie alle Verpackungen aus Holz, Papier oder Karton betrifft. Unternehmen müssen nachweisen, dass die für Verpackungen eingesetzten Rohstoffe nicht von nach dem 31.12.2020 entwaldeten oder geschädigten Flächen stammen und entsprechende Sorgfaltspflichten erfüllen.
Betriebe müssen Herkunft und Lieferkette der Rohstoffe dokumentieren (z. B. GPS-Daten, Lieferantendetails) und sicherstellen, dass keine unzulässigen Materialien in Umlauf kommen. Die Anforderungen gelten für Hersteller, Händler und Importeure von Verpackungen und werden gestaffelt eingeführt: Große Unternehmen sind ab 30. Dezember 2025 betroffen, kleine und mittlere ab dem 30. Juni 2026.
Derzeit wird innerhalb der EU über eine Verschiebung einzelner Fristen diskutiert, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Unternehmen sind daher gut beraten, die Rechtsentwicklung aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig ihre Lieferketten zu überprüfen.
Da aktuell innerhalb der EU über mögliche Fristverschiebungen diskutiert wird, ist es umso wichtiger, die weitere Rechtsentwicklung genau im Blick zu behalten. Bei Bischof Druck tun wir genau das: Wir verfolgen die EUDR-Entwicklung kontinuierlich und bereiten uns frühzeitig auf das Inkrafttreten vor, um unseren Kunden weiterhin rechtssichere und nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.